Baureportage Schweiz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch die Baureportage Schweiz angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von Baureportage Schweiz akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
Themenübersicht
- I. Gegenstand
- II. Leistungen
- III. Vertragsschluss
- IV. Erstellung der Reportage
- V .Preise
- VI. Bezahlung
- VII. Gewährleistung
- VIII. Haftung
- IX. Haftung des Käufers
- X. Geistiges Eigentum
- XI. Schlussbestimmungen
I. Gegenstand
- 1.1
Baureportage Schweiz betreibt eine Plattform für digitale Baureportagen und online Werbung. Käuferinnen und Käufer (nachfolgend „Käufer“) können über verschiedene Verkaufskanäle (Ziff. 1.2) digitale Baureportagen beziehen. - 1.2
Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die Baureportage Schweiz gegenüber Käufer über die folgenden Verkaufskanäle erbringt: Die Websites baureportage.ch und alle Subdomains, durch Baureportage Schweiz bereitgestellten Partnerwebsites (nachfolgend generell „Webshop“), von und für Baureportage Schweiz betriebene Callcenter (Webshop, Callcenter nachfolgend „Verkaufskanäle“). Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Käufer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von Baureportage Schweiz aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen. - 1.3
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.
II. Leistungen
- 2.1
Für alle Dienstleistungen gelten die über die Webshops und andere Verkaufskanäle zugänglichen Konditionen von Baureportage Schweiz. Baureportage Schweiz kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder die Erbringung von Dienstleistungen einstellen.
III. Vertragsschluss
- 3.1 Bestellbestätigung Bei Bestellung über die Webshops oder wenn der Kunde seine E-Mailadresse im Call Center bekannt gibt erhält der Käufer nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots durch Baureportage Schweiz dar.
IV. Erstellung der Reportage
- 4.1 Allgemeines
- 4.1.1
Die Erstellung der online Reportage dauert je nach Angebot unterschiedlich lange und wird dem Käufer entsprechend kommuniziert. Bei der Auswahl eines spezifischen Publikationsdatums wird die Reportage an gewähltem Tag veröffentlicht. - 4.1.2
Der Käufer ist verpflichtet, die Reportage unmittelbar nach Veröffentlichung zu prüfen. Unstimmigkeiten auf der Webseite seiner online Reportage hat der Käufer Baureportage Schweiz innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Versäumt dies der Käufer, gilt die Reportage als genehmigt (Art. 201 OR). - 4.1.3
Leistungen wie Google Index, Werbung und Publikationen bei Drittsystemen werden erst erbracht wenn alle ausstehenden Rechnungen beglichen sind.
- 4.1.1
- 4.1 Allgemeines
V. Preise
- 5.1
Die über die Verkaufskanäle zugänglichen bzw. dort ausgewiesenen oder mitgeteilten Preise für Leistungen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. (wo anwendbar) - 5.2
Ist die Abrechnung über eine Handwerkerliste möglich, werden dem Käufer alle in der Zahlungsfrist bezahlten Inserate vom Ursprungspreis abgezogen (Beispiel: Paketkosten 1’000 Fr. zwei Handwerkerinserate à 300 Fr. = Schlussrechnung für den Käufer 400 Fr.) und eine Schlussrechnung per E-Mail verschickt.
VI. Bezahlung
- 6.1 Online-Bestellung Die Bezahlung erfolgt per E-Rechnung (Vorkasse, E-Banking). Es gelten Zahlungsfristen von 7 Tage für Handwerkerinserate und 10 Tage für die Schlussrechnung. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Zahlungsauftrags. Es liegt im Ermessen von Baureportage Schweiz, zu entscheiden welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Leistungen eingestellt werden.
VII. Gewährleistung
- 7.1
Baureportage Schweiz erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit Baureportage Schweiz nicht durch sie nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird. - 7.2
Dem Käufer ist bekannt, dass Baureportage Schweiz ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen des Callcenter oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von Baureportage Schweiz kommen. Baureportage Schweiz gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.
VIII. Haftung
- 8.1
Bei Verletzungen ihrer eigenen vertraglichen Pflichten aus diesen AGB haftet Baureportage Schweiz gegenüber dem Käufer unbeschränkt für von Baureportage Schweiz durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. - 8.2
Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust in Folge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen von Baureportage Schweiz sowie infolge Ausfall von Vertriebskanälen, Übermittlungsfehler, unrichtigen Preis- oder Leistungsangaben und Fehlern in Bestellbestätigungen. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung von Baureportage Schweiz für Inhalte auf Websites von anderen Dritten, die auf die Webseite von Baureportage Schweiz verweisen oder auf welche die Webseite von Baureportage Schweiz verweisen. - 8.3
Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von Baureportage Schweiz gelten nicht bei durch Baureportage Schweiz direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Baureportage Schweiz sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
IX. Haftung des Käufers
- 9.1
Der Käufer haftet gegenüber Baureportage Schweiz unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung des Käufers gegenüber Baureportage Schweiz ausgeschlossen.
X. Geistiges Eigentum
- 10.1
Die Webseiten sowie die gesamten über die Webseiten zugänglichen Inhalte von Baureportage Schweiz (nachfolgend „Inhalte“) sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend Baureportage Schweiz. Die Webseiten können Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrecht von Dritten enthalten, die vom Käufer zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Baureportage Schweiz untersagt.
XI. Schlussbestimmungen
- 11.1
Erfüllungsort für die Dienstleistungen von Baureportage Schweiz ist der Sitz von Baureportage Schweiz. - 11.2
Der Käufer verzichtet darauf, Forderungen gegenüber Baureportage Schweiz zur Verrechnung zu bringen. - 11.3
Baureportage Schweiz behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von Baureportage Schweiz zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. - 11.4
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Erwerbes einer online Baureportage davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten. - 11.5
Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Baureportage Schweiz und dem Käufer entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). - 11.6
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Baureportage Schweiz und Käufer ist der Sitz von Baureportage Schweiz. Baureportage Schweiz ist allerdings berechtigt, den Käufer an seinem Domizil zu belangen.
Schweiz, Juni 2020